Brauchen Hunde also einen Anwalt? Nun – der Hund selbst braucht keinen Anwalt, denn wenn ein Malheur oder vielleicht auch etwas mehr passiert, dann ist Herrchen oder Frauchen haftbar. Und – Es kann flott gehen, denn ein Unfall ist schnell passiert und wer im Fall der Fälle keinen guten Rechtsbeistand hat, der muss möglicherweise tief in die Tasche greifen. In Deutschland gibt es daher spezielle Versicherungsangebote für Hundehalter. Österreich ist anders, hier ist es die private Rechtschutzversicherung die solche Fälle abdeckt. In jedem Fall braucht man nicht nur eine gute Versicherung, sondern auch einen guten Anwalt. Es geht nicht nur um Geld, es kann auch darum gehen, ob der Hund für den Rest seiner Tage mit Auflagen durch sein Leben geht. Leine plus Maulkorb immer und überall macht ein glückliches Hundeleben sehr schwer. Wir haben Mag. Andreas Strobl befragt, wie er das sieht:

SIE SIND RECHTSANWALT, VERTEIDIGEN SIE AUCH HUNDE? BRAUCHEN HUNDE EINEN ANWALT?

Hunde nicht, aber deren Besitzer, beziehungsweise deren Halter.

IN DEUTSCHLAND MEINT MAN HUNDE BRAUCHEN EINEN ANWALT, DORT HABEN SICH EINIGE KOLLEGEN BEREITS AUF VIERBEINER SPEZIALISIERT, KANN MAN DAVON LEBEN?

Diese Frage können nur die deutschen Kollegen beantworten.

IN ÖSTERREICH WERDEN HUNDEHALTER ANGEBLICH „KLAGFREUDIGER“, STIMMT DAS?

Darüber habe ich keine Wahrnehmung.

BRAUCHT EIN HUNDEHALTER EINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG?

Jedenfalls. Verfahren nach dem Tierhaltegesetz (in Wien) oder Hundehaltegesetzen (in den Bundesländern) sind aufgrund der gesetzlichen Tarifregelungen sehr teuer. Im Fall von Schadenersatzprozessen bestimmt sich der Streitwert nach der Höhe des geltend gemachten Schadens – auch diese Beträge können beträchtlich sein.

KÖNNEN SIE UNSEREN LESERN EINE VORSTELLUNG GEBEN, WELCHE KOSTEN BEI EINEM VERFAHREN AUF SIE ZUKOMMEN?

Je nach Verfahren: Im Verwaltungsstrafrecht droht die Zahlung empfindlicher Geldstrafen (bis zu 20.000 Euro). In Zivil (Schadenersatz)-Prozessen drohen neben dem zu leistenden Schadenersatz auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes, Sachverständigenkosten, Prozesskosten und, wenn man sich selbst anwaltlich vertreten lässt, was immer anzuraten ist, die Kosten des selbst gewählten Anwaltes.

WENN EIN HUND EINEN ANDEREN HUND VERLETZT, WAS IST DAS JURISTISCH GESEHEN?

Eigentlich nichts, da ein Hund ja nicht rechtsfähig ist. Zur Haftung herangezogen wird jedoch der Hundehalter. Dieser ist dafür verantwortlich, dass von seinem Hund keine Schäden verursacht werden.

IN MANCHEN BUNDESLÄNDERN GIBT ES RASSELISTEN, WIRKT SICH DAS JURISTISCH AUS UND WENN JA; WIE?

Listenhunde müssen sorgfältiger verwahrt werden (Leine und Maulkorb). Dazu kommt im Rahmen einer Beweiswürdigung, dass man Listenhunden deutlich mehr Schädigungspotential unterstellt als anderen Hunden. Daher ist sehr schnell davon auszugehen, dass die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde und daher droht leichter/schneller eine Haftung des Hundehalters.

HAT EIN LISTENHUND AUTOMATISCH SCHLECHTERE KARTEN VOR GERICHT?

Wie eben erwähnt: Im Rahmen der freien Beweiswürdigung ganz sicher. – Wobei auch hier: Nicht der Hund sondern der Halter ist juristisch zu belangen.

WIE IST DAS, WENN EIN „GROßER“ EINEN „KLEINEN“ VERLETZT? MACHT DAS VOR GERICHT EINEN UNTERSCHIED?

Mit Sicherheit: Da Richter bereits bei Menschen sehr gerne nach Größe und Gewicht von Tätern und Opfern fragen (was im Übrigen völliger Unsinn ist – aus vielen Gründen, auf die hier nicht eingegangen werden soll) werden Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung dies ebenfalls berücksichtigen. Und zwar so, dass man einem Halter eines großen Hundes einfach viel höhere Sorgfaltsmaßstäbe auferlegen wird. Im Übrigen ist dies auch richtig.

ES GIBT BRACHYZEPHALE RASSEN, UMGANGSSPRACHLICH „PLATTNASEN“ GENANNT. BEI DIESEN HUNDEN KANN EIN AUGENVORFALL BEIM SPIEL PASSIEREN. WIE SIEHT DAS JURISTISCH AUS? WER IST DA HAFTBAR, WENN DEM MOPS DAS AUGE HERAUSFÄLLT?

Eine solche Frage müsste ein Sachverständiger klären. Eine weitere Frage, die zu klären wäre, ist: Wer oder was war ursächlich für das herausgefallene Auge? – Jedoch bleibt grundsätzlich schon das „Verursacherprinzip“: Wenn durch die Einwirkung eines anderen Hundes einem Mops das Auge herausrutscht, dann hat der andere Hund zumindest diese Verletzung verursacht. Danach muss der Sachverständige klären, wie hoch die Gewalteinwirkung war.

WENN ES IN EINER HUNDEZONE „KRACHT“ WER HAFTET DANN WOFÜR?

Eine Haftung gibt es für den Tierhalter immer nur, wenn er gegen Regelungen verstoßen hat. ZB, wenn ein Maulkorb nicht getragen wurde. Wenn in bestimmten Zonen, auch für Listenhunde, weder Maulkorb noch Leine erforderlich ist, haftet der Tierhalter dennoch, wenn der Listenhund einen anderen verletzt. Denn der Halter muss seinen Hund soweit kennen um zu wissen, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht. Weiß er dies nicht, handelt er fahrlässig. Mit anderen Worten: Ein Tier- bzw Hundehalter muss seinen Hund so gut kennen und so im Griff haben, dass durch seinen Hund kein Schaden entsteht. Im Übrigen ist bereits das Hochspringen auf Menschen und die Verschmutzung deren Kleidung ein Schaden für den grundsätzlich zu haften ist.

DER SOMMER KOMMT UND VIELE VIERBEINER WERDEN „OBEN OHNE“ IN DEN GASTGARTEN MITGENOMMEN, BRAUCHEN SIE DORT EINEN MAULKORB?

Im Gastgarten gelten die gleichen Regeln wie überall sonst – ausgenommen, der Wirt stellt eigene Regeln auf. Für Letztere gibt es jedoch bloß Konsequenzen zwischen dem Hundehalter und dem Wirt. Um also die Frage konkret zu beantworten: „Oben ohne“ ist ok, solange der Hund an der Leine gehalten wird.

RADFAHRER UND HUNDE SIND NICHT DIE BESTEN FREUNDE. WAS PASSIERT WENN EIN HUND EINEN RADFAHRER ZU FALL BRINGT? WER IST DANN HAFTBAR?

Da kommt es auf die konkreten Umstände an. Bemerkenswert ist besonders in Wien, dass für Radfahrer offenbar keine Regeln gelten; selbst in Hundefreilaufzonen in Parks fahren sie ungestraft.

THEMA HUNDEHANDEL: WAS PASSIERT WENN MAN EINEN KRANKEN HUND KAUFT? KANN MAN DEN VERKÄUFER BELANGEN?

Das kommt auf den Einzelfall an: Befindet sich der Verkäufer in einem Nicht-EU-Staat wird es sehr schwer. Befindet sich der Verkäufer in einem EU-Staat wird es zumindest schwierig. Es könnte „internationales“ Recht zur Anwendung kommen etc. Das erfordert Spezialisten und die Rechtsdurchsetzung wird daher besonders teuer.

MANCHMAL KOMMT ES ZU BEHANDLUNGFEHLERN IN TIERKLINIKEN ODER BEI TIRÄRZTEN. KANN DA EIN GUTER RECHTSANWALT HELFEN?

Ein guter Rechtsanwalt kann immer helfen, nämlich insofern dann, wenn er nach einer Analyse des Falles einem Klagewilligen von einer Klage abrät um ihm eine Menge frustrierter Kosten zu ersparen. Das Wesen des Anwaltsberufes liegt nicht darin, alles und jeden zu klagen, sondern seriös zu beraten, was machbar ist und was nicht – samt Hinweis auf die zu erwartenden Kosten.

SIE SIND DAFÜR BEKANNT IHRE FÄLLE ZU GEWINNEN. SCHAFFEN SIE DAS BEI IHREN VIERBEINIGEN KLIENTEN AUCH?

Bisher gingen sämtliche Rechtsfälle in denen ich Hundehalter oder-Züchter vertreten hatte, gut aus.

WAS WAR IHR SPANNENDSTER FALL AUF VIER PFOTEN?

Dazu fallen mir spontan zwei Fälle ein: Einmal hatte eine Gemeinde einer Züchterin das Halten von mehreren Hunden untersagt, mit der Begründung, die Hunde wären zu laut. Die Gemeinde hatte am Ende verloren. Es war ein klassischer Fall einer zusammengerotteten „Dorfkaiser-Mentalität“ wo eine „Bande“ an Ansässigen versuchte, jemandem relativ grundlos das Leben zu erschweren und die Gemeindemitglieder unsachlich mitgespielt hatten.

https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/04/25/tierhaltegesetz-einstellung-verwaltungsstrafverfahren/

Der zweite Fall betraf die Vorwürfe, ein Hundehalter hätte gegen die Maulkorbpflicht verstoßen, wodurch ein anderer Hund zu Schaden gekommen wäre. Hier drohte eine Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro und ich musste aus dem juristischen Ganzen schöpfen: Ich hatte unter anderem mit „Rechtswidrigkeitszusammenhang“, „Kausalität“ und „objektiver Zurechenbarkeit“ argumentiert und gewonnen – das Verfahren wurde eingestellt.

WENN ES „KRACHT“ – WAS WÜRDEN SIE HUNDEHALTERN EMPFEHLEN ZU TUN, DAMIT SIE IHREM RECHTSANWALT DAS LEBEN NICHT UNNÖTIG SCHWER MACHEN?

Grundsätzlich sollte man schweigen: Oft werden im ersten Schrecken Aussagen gemacht, die später als Anerkenntnis etc gedeutet werden können. Wichtig ist die Befundaufnahme – also das Sammeln von Fakten vor Ort: Fotografieren, Filmen, Dokumentieren etc – nicht aber sich äußern wie „Entschuldigen Sie, das war mein Fehler…“ etc. Danach sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, der aus dem Dokumentierten die rechtlichen Schlüsse zieht und den Klienten berät, was nun weiter getan werden soll. Damit besteht die hohe Wahrscheinlichkeit seine Rechte maximal durchsetzen zu können.

Fazit: Die Frage: „Brauchen Hunde einen Anwalt“? – ist eine provokante, unscharf gestellte Frage, denn Hunde sind nicht rechtsfähig. Der Hundehalter allerdings, der braucht einen guten Anwalt, sonst wird es im Fall der Fälle teuer.

Hier geht es zur Webseite von Mag. Andreas Strobl (Link im Bild)

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