Sehr oft sind Fundtiere zwar gechipt aber nicht registriert, der Besitzer kann daher nicht ermittelt werden, das Tier landet im Tierschutz und kann, Glück vorausgesetzt, einen neuen Platz finden. Dabei hat der Chip eigentlich den Sinn, genau das zu vermeiden. Um seinen Zweck zu erfüllen, muss dieser Chip allerdings registriert werden. Es gibt verschiedene Heimtierdatenbanken wo man das tun kann. Der Tierarzt kann beraten und gleich vor Ort eine Registrierung vornehmen.

Viele Tierbesitzer wissen das allerdings nicht, daher wird es einen September lang eine Infokampagne geben – „Check meinen Chip“ von der Österreichischen Tierärztekammer, soll ein Bewusstsein schaffen, wie wichtig eine Registrierung des Vierbeiners ist.

Eine Registrierung ist verpflichtend

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird. Der Chip wird auf Kosten der Hundehalter*in vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.

Ein Chip ohne Registrierung ist sinnlos!

Ein Microchip ist nur dann sinnvoll, wenn der Zifferncode und die Daten des Hundes bzw. der Besitzerin oder des Besitzers in einer Datenbank gesammelt werden. Nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit seiner Besitzer*in in Verbindung gebracht werden. Vor der Chip-Pflicht konnten Hundehalter*innen ihre Hunde freiwillig in einer privaten, kostenpflichtigen Datenbank registrieren lassen. Derartige Datenbanken betreiben zum Beispiel Animal Data, Petcard oder IFTA. Es gab keine Verpflichtung, seinen Hund in einer solchen Datenbank zu registrieren, was zur Folge hatte, dass viele Hunde zwar gechippt, aber nirgends registriert waren. Seit Anfang 2010 gibt es nun eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes jedenfalls registriert werden müssen.

Die Heimtierdatenbank – Registrierungsmöglichkeiten

Grundsätzlich existieren vier Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden:

  • ONLINE: Dazu benötigt man eine aktivierte Bürgerkarte (per E-Card oder Handy) und eine gültige E-Mail-Adresse. Bei Verwendung der E-Card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Einstieg erfolgtüber http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Diese Meldung ist kostenlos und man hat die Möglichkeit, jegliche Änderungen der Daten selbst vorzunehmen.
  • BEIM TIERARZT: Er oder sie kann im Auftrag der Halter*in die Meldung vornehmen. Dies erfolgt über eine der privaten Datenbanken. Diese Variante ist kostenpflichtig.
  • BH (BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE): Man kann die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt. Die Bezirksverwaltungsbehörden können dafür Gebühren einheben. Es kann sich auch lohnen, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, denn viele Gemeinden haben ebenfalls einen Zugang zur Heimtierdatenbank erhalten.
  • SONSTIGE: Des Weiteren kann die Meldung über sonstige Meldestellen erfolgen – dies kann unter Umständen auch ein Tierheim sein, welches seine Hunde bei der Aufnahme und Abgabe selbst meldet oder eine andere private Datenbank, die auch eine § 24a Meldung gemäß Tierschutzgesetz durchführt.

Bei einer Registrierung oder einem Besitzwechsel erhält man eine Registrierungsnummer. Diese Registrierungsnummer ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung. 

Österreichische Tierärztekammer startet Infokampagne „Check meinen Chip“

Die Anzahl gechippter und richtig registrier­ter Tiere soll im Rahmen der „Check meinen Chip“-Aktion erhöht werden. Die Österreichische Tierärztekammer ruft TierbesitzerInnen daher auf: Bitte besuchen Sie Ihre Tierarztpraxis und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Ihre Tierärztin!

Die bundesweite Aktion der Österreichischen Tierärztekammer soll TierhalterInnen über die ordnungsgemäße Registrierung in der Heimtierdatenbank aufklären und ruft zum Besuch einer Tierarztpraxis auf.

„Check meinen Chip“ – die Kampagne

Tausende heimatlose Tiere landen jährlich im Tierschutzhaus, weil sie nicht ordnungsgemäß registriert sind. Dieses Tierleid ist groß und vermeidbar. Aus diesem Grund führt die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) von 1.September bis 30. September 2020 unter der Federführung von ÖTK-Vizepräsidentin Dr. Gloria Gerstl-Hejduk eine Bewusstseinskampagne durch. Mit Unterstützung von Kooperationspartnern (unter anderem aus der Industrie, von Behörden und Tierschutzorganisationen) sowie zweier prominenter Testimonials – „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner und Christoph Wagner-Trenkwitz, Schauspieler und TV-Kommentator (u. a. des Wiener Opernballs) – möchte die Tierärztekammer auf die ordnungsgemäße Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank aufmerksam machen.

„Viele Haustiere, meist Hunde und Zuchtkatzen, sind zwar von unseren KollegInnen, den TierärztInnen, vorschriftsgemäß gechippt, aber leider sind in vielen Fällen, die bei der Registrierungsstelle und damit auch in der Heimtierdatenbank hinterlegten Telefonnummern oder Adressen der TierhalterInnen nicht korrekt. Entlaufene Tiere können daher häufig nicht zu ihren BesitzerInnen zurückgeführt werden – mit dem traurigen Ergebnis, dass viele Vierbeiner im Tierschutzhaus landen und auf ein neues Zuhause hoffen müssen.“ Die Tierärztekammer möchte daher im Rahmen einer österreichweiten Kampagne informieren.

Ziel der Kampagne ist ein breitenwirksamer Aufruf, der TierhalterInnen ermutigen soll, eine Tierarztpraxis aufzusuchen und den Chip ihres Vierbeiners überprüfen bzw. richtig registrieren zu lassen. Die Österreichische Tierärztekammer möchte damit mithelfen, die Anzahl gechippter und richtig registrierter Tiere zu erhöhen und auch im Sinne des Tierschutzes einen Beitrag zu leisten. Die Tierärztekammer bedankt sich an dieser Stelle bei allen Personen, die diese Aktion unterstützen, und ruft alle KollegInnen sowie Tierarztpraxen dazu auf, sich daran zu beteiligen bzw. die Initiative ebenfalls mitzutragen.

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