Ein Yorkshire Terrier wird von einem freilaufenden Hund totgebissen

Ein  Yorkshire-Terrier wurde am Dienstag, den 15.9.2020 auf der Terrasse eines Hauses an der Leichlinger Kirchstraße von einem „grauen Hund“ totgebissen. Die Polizei mach am Donnerstag, den 17.9.2020 einen Aufruf um den Hundehalter zu ermitteln und gibt gleichzeitig eine Warnung heraus. Der Halter des freilaufenden Hundes, der den kleinen Terrier angegriffen und getötet  hat, ist aktuell noch unbekannt.

Leichlingen liegt im Rheinland und ist eine Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis, es gehört damit zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Da in Deutschland die Hundegesetzgebung Ländersache ist, kommt das Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen zur Anwendung.

Hundegesetzgebung Nordrhein Westfalen

Im Hundegesetz von NRW kennt man 3 Kategorien von Hunden. Hundehalter der in Kategorie Eins und Zwei gelisteten Hunde, benötigen einen Sachkundenachweis und unterliegen zusätzlich einem Leinen- und Maulkorbzwang. Hunde der als gefährlich eingestuften Rassen (Kategorie Eins) sind außerdem erlaubnispflichtig. Ein begründetes Interesse an der Haltung ist nachzuweisen.

Kategorie Eins Hunde (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und alle Kreuzungen dieser Rassen) unterliegen einem Zuchtverbot. Wer sich einen Listenhund der Kategorie Eins anschafft, adoptiert diesen aus dem Tierheim oder vom Tierschutzverein. Außerdem hat der Halter bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um einen Hund dieser Kategorie halten zu dürfen.

Kategorie Zwei Hunde (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) – hier wird, aufgrund ihrer Herkunft und Veranlagung, eine Gefährlichkeit vermutet. Da diese Hunde laut Statistik selten auffällig sind, wird diese Gefährlichkeit nur vermutet und nicht, wie bei Kategorie Eins Hunden, als gegeben angenommen.

Die 20/40 Hunde, das sind alle Hunde die entweder 40 cm hoch sind oder mehr als 20 Kg wiegen. Hier ist Sachkunde, Mikorchip und Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.

Maulkorb und Leine können bei allen Hunden, durch die Ablegung eines Wesenstests/Prüfung vermieden werden. Der Hundehalter muss nachweisen, dass von seinem Hund im Speziellen keine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Medien schreiben „Kampfhund“, die Polizei spricht von „eventuell Listenhund“

Sie schreibt in ihrem Aufruf „Am vergangenen Dienstag (15.09.) wurde ein Yorkshire-Terrier von einem großen, grau-silbernen Hund (evtl. „Listenhund“ American Staffordshire Terrier) in Leichlingen-Mitte angefallen und getötet. Der frei herumstreunende Hund näherte sich gegen 11:00 Uhr einer Terrasse in der Kirchstraße und stürzte sich sofort auf den kleinen, dort spielenden Terrier. Danach entfernte sich der Hund in unbekannte Richtung.“

Im Leverkusener Anzeiger klingt diese Meldung bereits ganz anders, hier wird explizit von einem „Kampfhund“ gesprochen. Zwar räumt das Medium ein, dass in den Sozialen Netzwerken darüber diskutiert wird, dass es sich um einen Cane Corso oder einen Weimaraner handeln könnte, aber aus Sicht des Redakteurs bleibt es ein „Kampfhund“.

Vorverurteilungen sind nicht zielführend

Die Hundehalterin des getöteten Hunde, Jasmin R. schreibt auf Facebook: „Guten Tag, ich bin die Besitzerin des Yorkshire der getötet wurde, wir wissen nicht zu 100% ob es ein Stafford oder ein Cane Corso ist, Fakt ist es ist ein großer grauer Hund dessen Kopf eher eines Cane Corso ähnelt und einen gekringelten Schwanz hat.“ Dieser Beitrag wurde auf der Seite von „WDR Lokalzeit Bergisches Land“ geschrieben. Trotzdem hält der Lokalsender an der Rassebezeichnung „American Staffordshire Terrier“ fest, auch als später ein Bild gepostet wird, das einen grauen, schlanken Hund zeigt, der dem Listenhund wenig ähnelt, bleibt das Medium bei seiner Behauptung.

Das ist gut für den Hundehalter des grauen Hundes, die Chancen, dass der Hund, aufgrund einer falschen Beschreibung, schnell gefunden wird, ist gegen Null. Polizei und Medien sollten daran interessiert sein, den entlaufenen Hund schnell sicherzustellen. Die „Das war ein Kampfhund-Brille“ verhindert das. Stattdessen müssen sich jetzt Besitzer eines American Stafford Terriers warm anziehen, nicht wegen der herbstlichen Temperaturen, sondern wegen der Hetze die losbrechen wird.

Vermutlich war es Beuteverhalten

Ein kleiner spielender Hund wird von einem größeren Hund getötet. Dabei spielen vermutlich zwei Faktoren eine Rolle, der Größenunterschied und der Beutetrieb. Dieser ist verwandt mit dem Jagdtrieb, der Handlungsablauf ist Stöbern, Verfolgen, Ergreifen, Todschütteln und Fressen. Bei Jagdhunden wird dieser Trieb gefördert und mit dem Bringtrieb kombiniert, der Hund soll seine Beute unversehrt apportieren. Im Sportschutz wird die Beute klar definiert, der Hund betrachtet den „Ärmel“ des Schutzhelfers als „Beute“, nicht die Hand darunter und nicht den ganzen Schutzhelfer.

Ein freilaufender Hund kann einen kleineren Hund, besonders wenn sich dieser im Spielverhalten befindet, durchaus als Beute ansehen. Bei einem sehr ungleichen Größenverhältnis kann das zur Tötung des kleinen Hundes führen. Daher ist es wesentlich, dass Hundehalter ihren Hund immer im Auge haben. Ein unbeaufsichtigter Hund kann, ohne eine besondere Bösartigkeit zu besitzen, sehr schnell einen Unfall mit tödlichen Ausgang verursachen.

Das Beitragsbild

Der Artikel verwendet als Beitragsbild einen Yorkshire Terriers, aktuell ist nur die Rasse des getöteten Hundes bekannt, der Täter ist ein „grauer Hund“, dazu haben wir kein eindeutiges Bild gefunden.

Bild: Foto von Adrianna Calvo von Pexels

Text: dogNEWSdieSEITE

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