Corona hat viele Menschen dazu verleitet sich ein Haustier anzuschaffen. Manche Neuhundehalter sind allerdings mit ihrem Tier überfordert oder haben „falsch gekauft“. Gemeint ist damit der Hund aus dem Netz. Die Politik hat reagiert. Die heute vom für Tierschutz zuständigen Bundesminister Wolfgang Mückstein angekündigte Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel polarisiert. Gemeint ist die Änderung der Einreisebestimmungen für Hundewelpen nach Österreich. Sie ist allerdings aus Tierschutzsicht ein wichtiger Schritt gegen den florierenden Handel mit Tierbabies aus dem Ausland. Und die Änderung hat es in sich. Durch eine Rechtsanpassung wird die Einreise von Hundewelpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Welpen darf man erst mit 12 Wochen gegen Tollwut impfen. Weitere 3 Wochen sind notwendig, um den Impfschutz auszubilden. Das bedeutet also, dass Welpen künftig erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen dürfen.
Die Änderung ist aus Tierschutzsicht nötig
Bislang ist es in Österreich möglich, Hunde- und Katzenwelpen ohne Tollwutimpfung bereits ab einem Alter von 8 Wochen ins Land zu verbringen. Dafür muss der/die VerkäuferIn lediglich bescheinigen, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dank dieser Ausnahmeregelung hatten unseriöse professionelle WelpenhändlerInnen bislang leichtes Spiel, ihre oftmals kranken und aus zweifelhaften Quellen stammenden Tiere zum Verkauf nach Österreich zu bringen.
Besonders in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, zu welch unsäglichem Leid dieses Schlupfloch bei den Tieren und Menschen führt. So ist etwa die Zahl der an Parvovirose erkrankten Welpen – einer für solche Auslandstiere typischen, oftmals tödlich verlaufenden Infektionskrankheit – alleine auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien um 40 Prozent gestiegen
Eva Persy, Tierschutzombudsfrau Wien am 20.September, 2021
Dürfen die Welpen künftig erst ab einem Alter von 15 Wochen mit wirksamen Tollwutschutz nach Österreich verbracht werden, sind sie für den klassischen Welpenhandel wesentlich weniger „attraktiv“, ist sich Eva Persy sicher. Die damit verbundene Hoffnung: Dass dieses schmutzige Geschäft auf Kosten der Tiere und Menschen damit abnimmt. Die Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel zielt also vor allem auf die Hundehändler aus dem Ausland ab. Man hofft, ausreichende Kontrollen vorausgesetzt, damit den illegalen Welpenhandel „auszutrocknen“.
Die WelpenhändlerInnen sollen wissen: Österreich duldet ihre miesen Machenschaften nicht mehr!
Eva Persy, Tierschutzombudsfrau Wien am 20.September, 2021
Neue Regeln für das öffentliche Anbieten von Tieren im Netz
Viele Welpen wurden und werden per Mausklick im Netz bestellt. Um weitere Möglichkeiten zu schaffen, rigoros gegen illegale AnbieterInnen vorzugehen, fordert die Tierschutzombudsstelle Wien daher eine Anpassung der Regelungen für das öffentliche Anbieten von Tieren im Internet im Tierschutzgesetz. Einen konkreten Vorschlag hat der renommierte Tierschutzrechtsexperte Wolfgang Wessely im Auftrag der Tierschutzombudsstelle bereits im Dezember 2020 vorgelegt. Dieses Maßnahmen-Paket, das unter anderem die Ausdehnung der Strafbarkeit auf im Ausland ansässige Welpen-VerkäuferInnen beinhaltet, trifft die unseriösen und illegalen HändlerInnen empfindlich. Jedenfalls hofft das die Wiener Tierschutzombutsfrau Eva Persy.
Corona-Welpen“ am Fließband nach Österreich importiert
Während der Corona-Pandemie war die Nachfrage nach vierbeinigen BegleiterInnen so hoch, dass professionelle TierhändlerInnen „am Fließband“ Welpen produziert bzw. in den östlichen Nachbarländern eingekauft und nach Österreich verbracht haben. „Die Suchanfragen zum Thema „Welpen kaufen“ sind während Corona um 120 Prozent gestiegen“, berichtet Persy aus den Auswertungen der Tierschutzombudsstelle Wien.
„Alleine in Wien wurden rund 70 Prozent mehr Sachkundenachweise für neue HundehalterInnen ausgestellt.“
Persy, Tierschutzombudsstelle Wien
In der Tierschutzombudsstelle ist eine Vielzahl an Meldungen von verzweifelten HalterInnen eingegangen, die mit kranken oder anderweitig auffälligen Tieren überfordert waren. Persy: „Sollten uns in der kalten Jahreszeit erneut Einschränkungen drohen, die manche Menschen mit der Freude über ein eigenes Tier mindern wollen, dann ist durch die geänderten Tollwutbestimmungen jetzt die Hoffnung da, dass wir nicht exakt das gleiche Drama erleben wie im letzten Winter.“
Die Begeisterung hält sich bei manchen Hundefreunden in Grenzen
Der Verlust der zweite Prägephase, auch Sozialisierungsphase genannt, polarisiert. Manche Hundehalter wollen ihren Welpen ab der achten Wochen bei sich aufnehmen um mit ihm gemeinsam die zweite Prägephase zu erleben. Die erste Prägephase findet auch jetzt beim Züchter statt, sie beginnt ab der vierten Lebenswoche. Das Gehirn und die Sinne der Welpen entwickeln sich in dieser Zeit und die jungen Hunde werden auf andere Hunde und Menschen geprägt. Ab nun sind sie extrem aufnahmefähig und werden sehr stark durch die Vorgänge in ihrer Umgebung beeinflusst. Daher ist die Auswahl des Züchters von großer Bedeutung. Die zweite oder erweiterte Prägephase findet dann bereits beim Besitzer statt. Sie beginnt mit der achten Woche. In der Phase haben die Welpen ihre größte Lernfähigkeit. Sie erforschen ihre Umwelt und erlernen spielerisch soziale Verhaltensweisen. Jetzt sollten sie alles kennenlernen, was für ihr späteres Leben von Bedeutung ist.
Mit dem neuen Gesetz kommt der Hund erst in der Rangordnungsphase zum Hundehalter
Nach dem neuen Gesetz gegen illegalen Welpenhandel darf ein Hund erst ab der 16.Lebenswoche in Österreich einreisen. Der Welpe steht zu diesem Zeitpunkt am Ende der Rangordnungsphase, die von der 13. bis zur 16.Woche dauert. Während der Rangordnungsphase ist es wichtig, dass der Welpe ausreichend Kontakt zu Gleichaltrigen hat. Das wäre beim Züchter der Fall. Allerdings nur mit Hunden der eigenen Rasse. Optimal wäre aber, wenn der Welpe in dieser Zeit Hunde verschiedener Rassen als Spielpartner hätte. Wer seinen Hund bereits mit der achten Woche holt braucht eine Welpengruppe und gutmütige erwachsene Hunde. Das kann im privaten Rahmen passieren oder in einer Hundeschule. In dieser Phase sollten sich freies Spielen mit anderen Vierbeinern und erste Lernsequenzen mit dem Besitzer abwechseln.
Wer den Hund in Österreich kauft hat kein Problem
Die Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel trifft neben den Hundehändlern auch ausländische Züchter. Es geht um den Import der Hunde. Wer eine Hunderasse führt, die in Österreich nicht verfügbar ist, der ist auf einen ausländischen Züchter angewiesen. Hier wird es nun schwierig, denn per Gesetz darf der Welpe erst ab der 16.Woche importiert werden. Während die Rangordnungsphase vermutlich kein großes Problem darstellt, vorausgesetzt es handelt sich um eine gute Zucht, geht die zweite Prägungsphase verloren. Jedenfalls dann, wenn der Hund importiert wird. Wer in Österreich kauft hat dieses Problem nicht.