Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel

Die Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel polarisiert. Aus der Sicht des Tierschutzes ist sie aber notwendig. Durch eine Rechtsanpassung wird die Einreise von Hundewelpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Welpen darf man erst mit 12 Wochen gegen Tollwut impfen. Weitere 3 Wochen sind notwendig, um den Impfschutz auszubilden. Das bedeutet also, dass Welpen künftig erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen dürfen.