Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel

Die Gesetzesänderung gegen illegalen Welpenhandel polarisiert. Aus der Sicht des Tierschutzes ist sie aber notwendig. Durch eine Rechtsanpassung wird die Einreise von Hundewelpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Welpen darf man erst mit 12 Wochen gegen Tollwut impfen. Weitere 3 Wochen sind notwendig, um den Impfschutz auszubilden. Das bedeutet also, dass Welpen künftig erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen dürfen.

Illegaler Welpenhandel und Pandemie

Illegaler Welpenhandel ist ein heißes Thema, denn die Corona-Pandemie heizt den Hundehandel an. Die Nachfrage ist größer als das legale Angebot. Hundehändler und Vermehrer haben das schnell erkannt und sie haben auf die neuen Möglichkeiten, die der Markt bietet, reagiert. In einem dogNEWSdieSEITE vorliegenden Fall ist ein Illegaler Welpenhandel für Vier-und Zweibeiner noch relativ gut ausgegangen, der Welpe hat seine „Parvo“, so nennt man in der Umgangssprache die hoch ansteckende und akut verlaufende Infektionskrankheit Parvovirose, überlebt.